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Verwaltung von kleinen Eigentümergemeinschaften

Ihre Unterstützung in allen kaufmännischen Angelegenheiten

Kleine Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit im Rahmen einer Selbstverwaltung die Pflichten des Verwalters eigenständig zu übernehmen. In der kaufmännischen Verwaltung / beim Erstellen der Jahresabrechnung kommen viele jedoch an Ihre Grenzen.

Hier können wir für Sie als Dienstleister tätig werden. Wir übernehmen dabei für Sie die Führung Ihrer Konten und der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung mit unserer Erfahrung. Sie können sich dann ganz auf die Verwaltung im Objekt und den Austausch mit Miteigentümern und Handwerkern kümmern.

Verwaltung von kleinen Eigentümer- gemeinschaften

Ihre Unterstützung in allen kaufmännischen Angelegenheiten

Kleine Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit im Rahmen einer Selbstverwaltung die Pflichten des Verwalters eigenständig zu übernehmen. In der kaufmännischen Verwaltung / beim Erstellen der Jahresabrechnung kommen viele jedoch an Ihre Grenzen.

Hier können wir für Sie als Dienstleister tätig werden. Wir übernehmen dabei für Sie die Führung Ihrer Konten und der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung mit unserer Erfahrung. Sie können sich dann ganz auf die Verwaltung im Objekt und den Austausch mit Miteigentümern und Handwerkern kümmern.

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Ihre Unterstützung in allen kaufmännischen Angelegenheiten

Kleine Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit im Rahmen einer Selbstverwaltung die Pflichten des Verwalters eigenständig zu übernehmen. In der kaufmännischen Verwaltung / beim Erstellen der Jahresabrechnung kommen viele jedoch an Ihre Grenzen.

Hier können wir für Sie als Dienstleister tätig werden. Wir übernehmen dabei für Sie die Führung Ihrer Konten und der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung mit unserer Erfahrung. Sie können sich dann ganz auf die Verwaltung im Objekt und den Austausch mit Miteigentümern und Handwerkern kümmern.

Verwaltung von kleinen Eigentümergemeinschaften

Ihre Unterstützung in allen kaufmännischen Angelegenheiten

Kleine Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit im Rahmen einer Selbstverwaltung die Pflichten des Verwalters eigenständig zu übernehmen. In der kaufmännischen Verwaltung / beim Erstellen der Jahresabrechnung kommen viele jedoch an Ihre Grenzen.

Hier können wir für Sie als Dienstleister tätig werden. Wir übernehmen dabei für Sie die Führung Ihrer Konten und der Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung mit unserer Erfahrung. Sie können sich dann ganz auf die Verwaltung im Objekt und den Austausch mit Miteigentümern und Handwerkern kümmern.

Auszüge aus unseren Aufgaben

Kontoführung

Wir richten Ihre WEG-Konten ein und führen diese

Prüfung

Sollten Hausgelder nicht eingehen oder falsche Beträge überwiesen werden, informieren wir den Verwalter rechtzeitig.

Buchhaltung

Laufende Buchung aller Einnahmen und Ausgaben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Nach § 35 a EStG weisen wir für Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus.

Beschlüsse

Für Ihre Versammlung unterstützen wir Sie mit Muster-Beschlüssen.

Hausgeldzahlungen

SEPA-Lastschrifteinzüge der beschlossenen Hausgelder und eventueller Sonderumlagen werden von uns übernommen.

Bezahlung

Durch den Verwalter freigegebene Rechnung überweisen wir.

Jahresabrechnung

Erstellung einer rechtssicheren Jahresabrechnung.

Wirtschaftsplan

Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans anhand der Vorjahresergebnisse.

Auszüge aus unseren Aufgaben

Kontoführung

Wir richten Ihre WEG-Konten ein und führen diese

Prüfung

Sollten Hausgelder nicht eingehen oder falsche Beträge überwiesen werden, informieren wir den Verwalter rechtzeitig.

Buchhaltung

Laufende Buchung aller Einnahmen und Ausgaben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Nach § 35 a EStG weisen wir für Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus.

Beschlüsse

Für Ihre Versammlung unterstützen wir Sie mit Muster-Beschlüssen.

Hausgeldzahlungen

SEPA-Lastschrifteinzüge der beschlossenen Hausgelder und eventueller Sonderumlagen werden von uns übernommen.

Bezahlung

Durch den Verwalter freigegebene Rechnung überweisen wir.

Jahresabrechnung

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Wirtschaftsplan

Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans anhand der Vorjahresergebnisse.

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